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Oktober 2002
Feature 1>
Universitätsreform in Österreich
Feature 2>
World Space Congress in Houston/ TX

Die größte Universitätsreform seit Thun-Hohenstein
Dr. Sigurd Höllinger
Das Universitätsgesetz 2002 wird implementiert
Seit 1990 streben die Regierungen mit den Zielen „Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit“ die Umwandlung der staatlich geleiteten Universitäten zu selbständigen Einrichtun-gen an. Gesetze, die kompromisshaft Teilschritte in dieser Entwicklungsrichtung erwirkten, kamen zustande. Das kürzlich in Kraft getretene „Universitätsgesetz 2002“ setzt die Entwicklung fort. Es enthält die Grundlagen und Rahmenbedingungen, die erlauben, dass die österreichischen Universitäten europäisch und inter-national attraktive und konkurrenzfähige Einrichtungen bleiben, wo sie es sind, und werden, wo sie es nicht sind.
von Sigurd Höllinger,
Bundesministerium f. Bildung, Wissenschaft und Kultur.
bm:bwk
Univ.Prof.Dr. Sigurd Höllinger leitet im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur/ Wien die Sektion Sektion VII "Universitäten und Fachhochschulen"

Die Universitäten werden Einrichtungen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das neue Gesetz wird nun umgesetzt. Ab 1. Jänner 2004 ist jede Universität Arbeitgeber; alle neuen Bediensteten sind Angestellte ihrer Universität. Der Dachverband der selbständigen Universitäten schließt mit der Gewerkschaft Tarifverträge. Der Dienstgeber Universität und die Arbeitnehmer haben Gestaltungsmöglichkeiten in den individuellen Arbeitsverträgen. Die Möglichkeit, nicht die Sicherheit für ein „tenure track“, ist gesetzlich vorgesehen. Ein befristetes Arbeitsverhältnis darf höchstens sechs Jahre dauern. Eine Verlängerung, über die die Universitätsleitung entscheidet, ist auf Dauer abzuschließen, aber kündbar.

An den Universitäten gilt das Arbeitsverfassungsgesetz wie in den Betrieben. Die Interessen der Mitarbeiter werden durch Betriebsräte vertreten. Den im Dienst befindlichen Beamten bleiben alle Rechte erhalten. Vertragsbedienstete des Bundes werden durch das Gesetz Angestellte.

Der Minister schließt mit jeder Universität eine Leistungsvereinbarung mit dreijähriger Laufzeit. Der Entwurf der Leistungsvereinbarung, über den verhandelt wird, kommt von der Uni-versität. Das Haushaltsrecht des Bundes wird nicht angewendet. Die Universität ist in der Gestaltung ihrer Aufbauorganisation (Fakultät, Departments, Institute etc.) frei. Das Gesetz schreibt die Leitung vor: Das Rektorat (Rektor und bereichs-zuständige Vizerektoren) leitet die Universität. Der Rektor ist Dienstherr. Der Universitätsrat nimmt strategische Aufgaben wahr. Er hat höchstens neun Mitglieder; eine gleich große Anzahl bestimmen der Senat und die Bundesregierung. Diese so bestimmten Mitglieder wählen ein weiteres Mitglied. Der Senat besorgt die akademischen Angelegenheiten wie Curricula, Erstellung der Berufungsliste (Kommission, der Rektor beruft), Habilitation, die ohne zwingende personalrechtliche oder karrierewirksame Auswirkungen ist. Der Senat hat höchstens 24 Mitglieder, eine Mehrheit der Professoren und einen Studierendenanteil von 25 % bei Studienangelegenheiten, sonst wenigstens eine Stimme.

Die Freiheit der Wissenschaft und der Künste sowie ihre Lehre bleiben gesetzlich gesichert. Es darf auch niemand gegen sein Gewissen zu Arbeiten gezwungen werden. Jeder Wissenschafter hat unabhängig von Status oder Alter das Recht auf selbstbestimmte Forschung, auf die Durchführung geförderter oder beauftragter Forschung. Verwertungsrechte hat die Universität; sie hat sie den Erfindern anzubieten.

Die studienrechtlichen Regelungen begünstigen eine Bologna-Erklärung-gemäße Entwicklung. Die Umstellung des Diplomstudiums auf das zweigliedrige Studiensystem wird begünstigt. ECTS wird vorgeschrieben. Anstelle der traditionellen Doktoratsstudien können PhD-Studien eingerichtet werden. Die 2001 eingeführte Studiengebühr beträgt gesetzlich festgelegt 363 Euro pro Semester.

Die Universitäten werden verpflichtet, ein universitätsspezifisches Rechnungswesen einzuführen, das die staatliche Kameralistik ablöst und sich am kaufmännischen Rechnungswesen orientiert. Sie müssen eine Eröffnungsbilanz, Rechnungsabschlüsse, Leistungsberichte und Wissensbilanzen dem Minister vorlegen. Der Minister hat Berichtspflicht gegenüber dem Parlament.

Für die ersten drei Jahre – die Zeit der Umstellung – wurde das Gesamtbudget für die Universitäten gesetzlich festgelegt. Ab dem vierten Jahr sind die ersten Leistungsvereinbarungen in Kraft.

S. Höllinger


Der Gesetzestext steht zur Verfügung, ab 1. November 2002 auch eine Übersetzung ins Englische:
http://www.bmbwk.gv.at
http://www.weltklasse-uni.at


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weitere Ressourcen:
Internet-Datenbank des Bildungsministeriums zum neuen Universitätsgesetz (UG) 2002

World Space Congress in Houston/ TX
Dr. Sigurd Höllinger
Die österreichische Beteiligung am Kongress
von Anton Emsenhuber,
Austrian Trade Commission, USA/ Los Angeles
www.austriantrade.org
Alle 10 Jahre organisiert das American Institute of Aeronautics and Astronautics (AIAA) eine internationale Konferenz, den World Space Congress, mit angeschlossener Messe, kurz SPACE genannt. Die SPACE 2002 fand vom 10. bis 19. Oktober 2002 in Houston, Texas, statt und Österreich war mit dabei.
Knapp 350 Firmen präsentierten Produkte, Technologien und Services rund um den Weltraum.
Mag. Ing. Anton Emsenhuber, J.D., ist Technologie- beauftragter an der Aussenhandelsstelle Los Angeles der Wirtschaftskammer Österreich.
Die NASA dominierte natürlich die Messe mit großen Modellen von Space-Shuttle sowie der Internationalen Raumstation. Die Messe wurde ihrem internationalen Anspruch gerecht. Indien, welches als Satelliten-Hochstart-Nation immer bedeutender wird, präsentierte auf ihrem Stand 14 Firmen. Die Italiener waren ebenso mit einem großen Gemeinschaftsstand vertreten wie die Briten, die Japaner, die Franzosen und die Volksrepublik China. Auch finnische und schwedische Weltraum-Organisationen hatten Stände eingerichtet.

Die österreichische Aussenhandelsstelle präsentierte sechs österreichische Firmen. Firma Austrian Aerospace zeigte Ihre Expertise in Weltraum-Elektronik, Weltraum-Mechanik und Mehrschicht-Isolationsmaterialien für Weltraum-Einsätze. Firma Siemens Austria demonstrierte ihre Satelliten-Kontrollstations-Software. Die Weltraumtechnologie-Abteilung des ARC Forschungszentrum Seibersdorf zeigte ihren Mikro-Ionen-Antrieb, welcher primär zur Bahnenkorrektur von Satelliten Verwendung finden soll. Die in Graz beheimatete Joanneum Research Forschungsgesellschaft präsentierte ihre Multimedia-Satellitenkommunikations-Systeme. Die Österreichische Akademie der Wissenschaften zeigte ihre Palette an weltraumbezogenen Forschungsprojekten und Firma Magna Steyr demonstrierte ihre Tieftemperatur-Subsystem-Expertise.

Bundesminister a.D. Peter Jankowitsch, Ehrenvorsitzender der Austrian Space Agency, besuchte den Österreichstand ebenso wie Prof. Riedler, der österreichische „Weltraum-Papst“. Erstaunlich war, wie viele österreichische Wissenschaftler den Weg zum Kongress fanden. Selbst österreichische Architekten schaffen den Schritt in den Weltraum. Ein vom Wiener Architekt Thomas Sturm entworfener weltraumtauglicher Laptop-Tisch gewann einen Design-Wettbewerb und wird Mitte nächsten Jahres an Bord der Shuttle-Weltraumfähre in die Erdumlaufbahn geschossen werden.

Was die Weltraumindustrie-Konjunktur betrifft, so sieht man – nach einem katastrophalen Jahr 2001 – wieder einen Silberstreifen am Horizont. Die Telekommunikations-Boomjahre (1997 und 1998), zu denen jährlich über 100 geostationäre Nachrichten-Satelliten in den Himmel geschossen wurden, werden aber so rasch nicht wiederkehren. Zu sehr sind den Investoren noch die gescheiterten Projekte Iridium und Globalstar in Erinnerung, die viele Milliarden Dollar in den Sand setzten. Für heuer erwartet die Marktforschungsfirma Teal Group 33 Starts von kommerziellen Satelliten, nächstes Jahr sollen es 31 sein. Damit bewegt man sich auf Größenordnungen der Vorboom-Ära. Die noch vor zwei Jahren vorausgesagte Breitband-Revolution wird nicht stattfinden. Stattdessen werden Breitbandkanäle graduell zu den existierenden Kanälen hinzukommen.

A.Emsenhuber

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